Die E-Mobilität gewinnt mehr und mehr an Bedeutung. Das Interesse bei den Verbrauchern nimmt zu und die Nachfrage steigt. Mieter müssen ihre Anschaffungsüberlegungen auch davon abhängig machen, ob im bzw. am Mietobjekt ein Stellplatz mit Ladestation vorhanden ist. Eigentümer von Einfamilienhäusern (hierzu zählen auch Doppel- und Reihenhäuser) scheinen hier zunächst im Vorteil, da die Installationsentscheidung eines Ladeplatzes bei ihnen liegt. Wer als Eigentümer am Haus eine Garage oder einen Stellplatz hat, wähnt sich ganz schnell in Sicherheit: E-Auto bestellen, Stromanbieter kontaktieren, Ladesäule installieren lassen und auf das neue Auto freuen. Hinzu kommt die Aussicht auf die derzeitige staatliche Förderung für Ladestellen in Höhe von 900 € (Stand Juni 2021).
Es lohnt sich vor dem Abschluss eines Kaufvertrages für das E-Auto den Stromanbieter zu kontaktieren und Kostenvoranschläge für die Installation sowie notwendige Arbeiten im Zusammenhang mit dieser einzuholen. Hier werden ganz schnell mehrere tausend Euro fällig, bis hin zum 5-stelligen Betrag. Diese Kosten werden wenig kommuniziert. Kaufinteressenten von E-Autos, mögen sie sich auch sehr gut mit Anschaffung, Unterhalt, Reichweite usw. auseinandergesetzt haben, werden über die "Anschaffungsnebenkosten" fast überhaupt nicht informiert.
Bei Mehrfamilienhäusern entscheidet der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft über die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Hinblick auf den Anspruch von Wohnungsmietern auf den Einbau einer Ladestelle im Mietgebäude (Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes [WEMoG], Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz [GEIG]). Auch hier sind u. a. Umsetzbarkeit und Kosten zu prüfen. Eigentümergemeinschaften haben in aller Regel einen Verwalter, der sich mit dieser Thematik dann auseinandersetzen muss.
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